Landgericht Düsseldorf, 2016-11-04, 14e O 250/14

14e O 250/14Cantonal CourtNov 4, 2016

Full text

Landgericht Düsseldorf — 14e O 250/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-04

Aktenzeichen: 14e O 250/14

ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1104.14E.O250.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.165,81 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Ford Mondeo Turnier 2.0 TDCi Automatik, Fahrzeugidentifikationsnummer: WF0GXXGBBGAS70181, nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.11.2014 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 61% und die Beklagte zu 39% zu tragen.

III. Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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