5 O 198/15•Landgericht Düsseldorf, 2016-10-24, 5 O 198/15
Full text
Landgericht Düsseldorf — 5 O 198/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-24
Aktenzeichen: 5 O 198/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:1024.5O198.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.081,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.7.2015 Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Fahrzeuges PKW Audi A5, Fahrzeugident-Nr. WAUZZZ8T9BA001836 und Abtretung ihrer Ansprüche gegen die H mbH aus dem Garantievertrag mit der Garantienummer 68554022 an den Beklagten, zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeuges PKW Audi A5, Fahrzeugident-Nr. WAUZZZ8T9BA001836, im Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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