15 O 425/13•Landgericht Düsseldorf, 2016-08-30, 15 O 425/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 15 O 425/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-30
Aktenzeichen: 15 O 425/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0830.15O425.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.045,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw Typ KIA CEED Dream L 1,4 Fahrzeug-Ident-Nr.: U5YHB311ADL075268 an die Beklagte.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € zu erstatten.
-
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.405,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 28.10.2015 zu zahlen
-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme des Kraftfahrzeuges Pkw Typ KIA CEED Dream L 1,4 Fahrzeug-Ident-Nr.: U5YHB311ADL075268 seit dem 29.08.2013 in Verzug ist.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.