18c O 7/14•Landgericht Düsseldorf, 2016-01-22, 18c O 7/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 18c O 7/14 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-22
Aktenzeichen: 18c O 7/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2016:0122.18C.O7.14.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 18c Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 6.848,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 0 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2) 9.149,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 0 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klagen der Klägerin zu 1) und der Klägerin zu 2) abgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1) zu 90%, die der Klägerin zu 2) zu 76 %, die der Klägerin zu 3) zu 95% und die der Klägerin zu 4) zu 5 %. Im Übrigen tragen die Klägerinnen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 1) zu 6%, die Klägerin zu 2) zu 7%, die Klägerin zu 3) zu 3% und die Klägerin 4) zu 3%. Im Übrigen trägt die Beklagte die Gerichtskosten und ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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