8 S 56/14•Landgericht Düsseldorf, 2015-11-20, 8 S 56/14
Full text
Landgericht Düsseldorf — 8 S 56/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-20
Aktenzeichen: 8 S 56/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1120.8S56.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. November 2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 35 C 5896/14 – abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 537,91 € zu zahlen
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, jedoch nicht mehr als 4 %, aus 323,20 € vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. Oktober 2013 und aus 537,91 € vom 1. November 2013 bis zum 24. Juni 2014,
sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Juni 2014 aus 537,91 €.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten in Höhe von 147,56 € freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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