4b O 30/13•Landgericht Düsseldorf, 2015-10-08, 4b O 30/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 30/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-08
Aktenzeichen: 4b O 30/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2015:1008.4B.O30.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4 b. Zivilkammer
Tenor
- I.
Das Versäumnisurteil vom 16.12.2014 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass Unterlassung nach Ziffer I. 1. des Tenors nur für die Zeit bis zum 05.07.2015 verlangt werden kann und auch die tenorierte Auskunft, der Schadensersatz sowie der Rückruf nur den Zeitraum bis zum 05.07.2015 erfassen.
II.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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