23 S 208/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-06-18, 23 S 208/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 23 S 208/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-18
Aktenzeichen: 23 S 208/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0618.23S208.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24.06.2013, Az. 20 C 82/13, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Firma xxx, auf deren Konto Nr. xxx bei der xxx, BLZ xxx auf die Reparaturkostenrechnung vom 30.05.2012 einen weiteren Betrag in Höhe von € 619,01 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.11.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von € 105,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Begleichung der Kostenrechnung des Herrn Rechtsanwalts xxx vom 07.08.2012, Nr. 07-06-12-1 in Höhe von € 60,33 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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