Landgericht Düsseldorf, 2014-03-07, 33 O 77/13

33 O 77/13Cantonal CourtMar 7, 2014

Full text

Landgericht Düsseldorf — 33 O 77/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-07

Aktenzeichen: 33 O 77/13

ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0307.33O77.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zur gesamten Hand 262,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern alle weiteren Schäden, die den Klägern aus den Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag mit dem Beklagten vom 30. April 2013 entstanden sind und noch entstehen werden, zu erstatten.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu jeweils 31% und der Beklagte zu 7%.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von. 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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