7 O 135/10 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-03-26, 7 O 135/10 U.
Full text
Landgericht Düsseldorf — 7 O 135/10 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: 7 O 135/10 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0326.7O135.10U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 8.298,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich des selbstständigen Beweisverfahrens, tragen die Kläger zu 48 % und die Beklagten zu 52 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung von Seiten der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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