11 O 40/11 U.•Landgericht Düsseldorf, 2012-10-24, 11 O 40/11 U.
Full text
Landgericht Düsseldorf — 11 O 40/11 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-24
Aktenzeichen: 11 O 40/11 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1024.11O40.11U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 489,95 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 95 %, die Beklagte 5 % der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in selber Höhe leistet.
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