12 O 286/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-07-25, 12 O 286/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 286/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-25
Aktenzeichen: 12 O 286/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0725.12O286.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt,
- es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr mit der Ankündigung kostenloser medizinischer Auskünfte im Wege einer Beratung per Internet zu werben wie aus Anlage K 23a ersichtlich, sofern Fragen beantwortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben und dies geschieht, wie in der Werbung gemäß Anlagen K 1 bis K 23 wiedergegeben;
- an den Kläger 166,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.07.2011 zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 23.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.