12 O 154/12 B.•Landgericht Düsseldorf, 2012-04-26, 12 O 154/12 B.
Landgericht Düsseldorf, 2012-04-26, 12 O 154/12 B.
12 O 154/12 B.Cantonal CourtApr 26, 2012
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 154/12 B. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-26
Aktenzeichen: 12 O 154/12 B.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0426.12O154.12B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
| Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken von Verpackungsmaterial, insbesondere Verpackungschips zum Kauf nach Volumen anzubieten und diese Volumenangabe bei der tatsächlichen Auslieferung zu unterschreiten. |
|---|
| II. | Dem Antragsgegner werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € , ersatzweise Ordnungshaft , oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. |
|---|
| III. | Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. |
|---|
| IV. | Mit diesem Beschluß soll eine Abschrift der Antragsschrift sowie des Schriftsatzes vom 20.04.2012 und ihrer Anlagen zugestellt werden. |
|---|
| V. | Der Streitwert wird auf 17.000,- € festgesetzt. |
|---|
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.