Landgericht Düsseldorf, 2012-03-08, 3 O 255/11

3 O 255/11Cantonal CourtMar 8, 2012

Full text

Landgericht Düsseldorf — 3 O 255/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 3 O 255/11

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0308.3O255.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht werden.

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