12 O 193/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-12-07, 12 O 193/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 193/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-07
Aktenzeichen: 12 O 193/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1207.12O193.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,
beim Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern über kapitalbil¬dende Lebens- oder Rentenversicherungen folgende (oder inhalts¬gleiche) Klausel in neue Versicherungsverträge einzube- zie¬hen oder sich bei der Abwicklung bestehender Ver¬träge der genannten Art auf eine solche Klausel zu berufen:
Nach Vereinbarung können sie Jahresbeiträge auch in halbjährli¬chen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zahlen (Ratenzahlungen); hierfür werden Ratenzuschläge erhoben.
Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter 1. genannte Unterlassungsgebot ein vom Gericht festzu¬setzendes Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger € 214,00 an zu¬züglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis¬zinssatz ab dem 16.03.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 500.000,00.
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