34 O 130/08•Landgericht Düsseldorf, 2011-11-28, 34 O 130/08
Full text
Landgericht Düsseldorf — 34 O 130/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-28
Aktenzeichen: 34 O 130/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1128.34O130.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilkammer
Tenor
Die Antragsgegner werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr das nachstehend wiedergegebene Möbelstück
mit den folgenden Merkmalen
-
elliptische Form des Korpus, wobei sich die Breite des Korpus von unten nach oben vergrößert; und
-
der obere Rand des Korpus an der Vorderseite durchbrochen und nach vorn abgesenkt ist;
unabhängig von der farblichen Gestaltung, anzubieten, herzustellen, zu bewerben, zu verkaufen, einzuführen, auszuführen und/oder anderweitig in den Verkehr zu bringen, und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.