Landgericht Düsseldorf, 2011-11-25, 4 O 11/96

4 O 11/96Cantonal CourtNov 25, 2011

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4 O 11/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-25

Aktenzeichen: 4 O 11/96

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1125.4O11.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 169.000,- DM nebst Zinsen in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für die Zeit vom 1. Februar 1991 bis zum 31. Dezember 1998 und in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz für die Zeit seit dem 1. Januar 1999 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/5 der Klägerin und zu 2/5 den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt für die Zwangsvollstreckung der Klägerin 320.000,-- DM und für die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten 12.000,-- DM. Die je-weilige Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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