Landgericht Düsseldorf, 2011-08-25, 11 O 339/10

11 O 339/10Cantonal CourtAug 25, 2011

Full text

Landgericht Düsseldorf — 11 O 339/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-25

Aktenzeichen: 11 O 339/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0825.11O339.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.255,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

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