10 O 89/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-04-13, 10 O 89/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 89/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: 10 O 89/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0413.10O89.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Einspruch der Beklagten gegen das Teilversäumnis- und Schlussurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29.10.2010 (Aktenzeichen: 10 O 89/10) wird als unzulässig verworfen.
Zugleich wird der Antrag der Beklagten auf Gewährung von Wiedereinset zung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs vom 20.12.2010 zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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