Landgericht Düsseldorf, 2009-10-02, 34 O 220/05

34 O 220/05Cantonal CourtOct 2, 2009

Full text

Landgericht Düsseldorf — 34 O 220/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-02

Aktenzeichen: 34 O 220/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1002.34O220.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die jeweilige Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.

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