13 O 618/04•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-25, 13 O 618/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 13 O 618/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-25
Aktenzeichen: 13 O 618/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0725.13O618.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
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den Klägern durch Übergabe einer geordneten Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben unter Beifügung von Belegen Rechenschaft über die Verwaltung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes „Hamhof“ (Grundbuch des Amtsgerichts H von X3, Blatt 2274) für den Zeitraum 1994 bis Februar 2003 zu legen;
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den Klägern durch Übergabe einer geordneten Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben unter Beifügung von Belegen Rechenschaft über die Verwaltung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes „I“ (Grundbuch des Amtsgerichts H von X3, Blatt 3533) für den Zeitraum 1994 bis 2002 zu legen.
Die Klage wird hinsichtlich des weitergehenden Klageantrages zu 1. abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,-- € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.
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