14d O 124/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-05-28, 14d O 124/08
Full text
Landgericht Düsseldorf — 14d O 124/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-28
Aktenzeichen: 14d O 124/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0528.14D.O124.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 d Zivilkammer
Tenor
Die Klägerin wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Be-klagte 85.587,66 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.07.2008 sowie weitere 1.680,10 € nebst 5 % Zinsen über dem Basis-zinssatz seit dem 13.11.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 15 % dem Beklagten auferlegt, im Übrigen trägt sie die Klägerin.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten kein Anspruch in Höhe von 16.261,66 € aus dem Darlehens und Bierlieferungsvertrag vom 09.07./08.10.1997 zusteht.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.