Landgericht Düsseldorf, 2009-03-23, 9 O 137/07

9 O 137/07Cantonal CourtMar 23, 2009

Full text

Landgericht Düsseldorf — 9 O 137/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-23

Aktenzeichen: 9 O 137/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0323.9O137.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.636,88 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin 1/5 und der Beklagte 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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