9 O 463/06•Landgericht Düsseldorf, 2008-09-29, 9 O 463/06
Full text
Landgericht Düsseldorf — 9 O 463/06 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-29
Aktenzeichen: 9 O 463/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0929.9O463.06.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Vorsitzende Richterin am Landgericht Sasse
Tenor
1.)
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, gesamtschuldnerisch haftend mit dem bereits durch Teil-Versäumnisurteil vom 10.04.2007 verurteilten Beklagten zu 1) an den Kläger einen Betrag von 22.094,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2007 Zug um Zug gegen Übertragung der Inhaberschuldverschreibungen
Nr. 05857 über 5.000,- €
Nr. 05858 über 5.000,- €
Nr. 05859 über 5.000,- €
Nr. 05860 über 5.000,- €
der DM-Beteiligungen- Aktiengesellschaft zu zahlen.
2.)
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) mit der Annahme der Übertragung der Schuldverschreibungen in Verzug befindet.
3.)
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
4.)
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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