Landgericht Düsseldorf, 2008-09-04, 16 O 346/04

16 O 346/04Cantonal CourtSep 4, 2008

Full text

Landgericht Düsseldorf — 16 O 346/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-04

Aktenzeichen: 16 O 346/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0904.16O346.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt an die Kläger 44.650,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 31 %, die Beklagte zu 1) zu 69 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) werden den Klägern auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Kläger zu 31 %, die Beklagte zu 69 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Kläger 31 %, die Beklagte zu 1) 69 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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