16 O 346/04•Landgericht Düsseldorf, 2008-09-04, 16 O 346/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 16 O 346/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-04
Aktenzeichen: 16 O 346/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0904.16O346.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt an die Kläger 44.650,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 31 %, die Beklagte zu 1) zu 69 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) werden den Klägern auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Kläger zu 31 %, die Beklagte zu 69 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Kläger 31 %, die Beklagte zu 1) 69 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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