8 O 123/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 8 O 123/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 8 O 123/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-24
Aktenzeichen: 8 O 123/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.8O123.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klagen der Kläger zu 1 bis 3 werden abgewiesen.
Auf die Widerklage wird
der Kläger zu 1 verurteilt, an die Beklagte 809,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen;
der Kläger zu 2 verurteilt, an die Beklagte 1.049,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen;
der Kläger zu 3 verurteilt, an die Beklagte 1.589,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.6.2008 zu zahlen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1 zu 14 %, dem Kläger zu 2 zu 26 % und dem Kläger zu 3 zu 60 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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