4a O 123/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 4a O 123/08
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4a O 123/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-24
Aktenzeichen: 4a O 123/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.4A.O123.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück-gewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Antragsgegnerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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