Landgericht Düsseldorf, 2008-07-24, 4a O 123/08

4a O 123/08Cantonal CourtJul 24, 2008

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4a O 123/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-24

Aktenzeichen: 4a O 123/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0724.4A.O123.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück-gewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Antragsgegnerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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