11 O 377/04•Landgericht Düsseldorf, 2008-07-17, 11 O 377/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 11 O 377/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-17
Aktenzeichen: 11 O 377/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0717.11O377.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger und Widerbeklagte verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 4.527,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. 04. 2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger und Widerbeklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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