Landgericht Düsseldorf, 2008-06-13, 4b O 248/07

4b O 248/07Cantonal CourtJun 13, 2008

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4b O 248/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-13

Aktenzeichen: 4b O 248/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0613.4B.O248.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank seit dem 16.04.2007 zu zahlen.

II.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 23 % und der Beklagten zu 77 % auferlegt.

IV.

Das Urteil ist für die Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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