4b O 248/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-06-13, 4b O 248/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 248/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-13
Aktenzeichen: 4b O 248/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0613.4B.O248.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank seit dem 16.04.2007 zu zahlen.
II.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 23 % und der Beklagten zu 77 % auferlegt.
IV.
Das Urteil ist für die Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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