31 S 11/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-04-03, 31 S 11/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 31 S 11/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-03
Aktenzeichen: 31 S 11/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0403.31S11.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
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Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.6.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.460,-- € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins aus 1.500,-- € seit dem 15.7.2005 und aus 960,-- € seit dem 6.4.2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 45 % und der Beklagten zu 55 % auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht Klägerin bzw. Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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