Landgericht Düsseldorf, 2007-12-11, 4b O 79/07

4b O 79/07Cantonal CourtDec 11, 2007

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4b O 79/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-11

Aktenzeichen: 4b O 79/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1211.4B.O79.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen,

wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder verbreiten zu lassen, dass die Klägerin durch ihr Weldfast-Halterschweißverfahren das Patent DE 10 2004 026 929 verletzen würde.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten sowie als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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