003 KLs 19/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-10-25, 003 KLs 19/06
Full text
Landgericht Düsseldorf — 003 KLs 19/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-25
Aktenzeichen: 003 KLs 19/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1025.003KLS19.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten N1, T1 und
Q1 werden freigesprochen.
Ihnen ist eine Entschädigung aus der Staatskasse hinsichtlich
der nachfolgenden Maßnahmen zu gewähren:
- Maßnahmen hinsichtlich des Haftbefehls des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2006 (### Gs ####/##), soweit die Angeklagten selbst betroffen waren,
- Maßnahmen hinsichtlich des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2006 (### Gs ####/##06), soweit die Durchsuchung der Angeklagten selbst und ihrer Wohnräume in Rede stand,
- Maßnahmen hinsichtlich des Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2006 (151 Gs 3434/06), soweit die Durchsuchung der Büroräume des Angeklagten Q1 in Rede stand.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der
Angeklagten trägt die Staatskasse.
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