Landgericht Düsseldorf, 2007-05-16, 36 O 99/06

36 O 99/06Cantonal CourtMay 16, 2007

Full text

Landgericht Düsseldorf — 36 O 99/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-16

Aktenzeichen: 36 O 99/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0516.36O99.06.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 10.07.2006 wird bestätigt.

Der Tenor der einstweiligen Verfügung wird insoweit zur Klarstellung beschränkt, dass die Untersagung unter I. und die Aufgabe unter II. nur das "Betreiben" oder "Fördern" betrifft, soweit dies auf den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 8./9. Juni 2006 beruht.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages.

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