Landgericht Düsseldorf, 2007-05-10, 4b O 30/07

4b O 30/07Cantonal CourtMay 10, 2007

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4b O 30/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-10

Aktenzeichen: 4b O 30/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0510.4B.O30.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

Die durch Beschluss vom 16.02.2007 angeordnete einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der Antrag der Verfügungsklägerin vom 15./16.02.2007 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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