Landgericht Düsseldorf, 2007-03-30, 38 O 193/06

38 O 193/06Cantonal CourtMar 30, 2007

Full text

Landgericht Düsseldorf — 38 O 193/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-30

Aktenzeichen: 38 O 193/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0330.38O193.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, durch Zahlung von jeweils 2.080,50 Euro an den Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt L der Klägerin und an den Patentanwalt H der Klägerin die Klägerin von den entsprechenden Verbindlichkeiten freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 400,-- Euro zu zahlen.

Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,-- Euro verurteilt, es zu unterlassen, Autozubehörprodukte in Verkaufspackungen in Verkehr zu bringen,

  • ohne dass Hersteller oder Importeur mit Namen und Anschrift angegeben ist,

  • und/oder die ein TÜV-Zeichen tragen, ohne dass ein TÜV-Zertifikat erteilt ist,

  • und/oder die ein GS-Zeichen tragen, ohne dass ein GS-Zertifikat erteilt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.