Landgericht Düsseldorf, 2007-02-22, 4b O 358/06

4b O 358/06Cantonal CourtFeb 22, 2007

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4b O 358/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-22

Aktenzeichen: 4b O 358/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0222.4B.O358.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 38.599,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2006 zu zahlen.

III.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

IV.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 91 % und die Beklagte zu 9 %. Ausgenommen sind die Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Münster entstanden sind; diese hat vorab der Kläger zu tragen.

V.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheits-leistung von 46.000,00 €.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 800,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

VI.

Der Streitwert wird auf 50.782,17 € festgesetzt.

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