22 S 380/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-02-22, 22 S 380/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 22 S 380/05 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-22
Aktenzeichen: 22 S 380/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0222.22S380.05.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 22.Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Juni 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 30 C 16059/04 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 761,05 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10. November 2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten erster Instanz tragen die Klägerin 81 % und die Beklagte 19 % mit Ausnahme der durch die Klagerücknahme des Klägers entstandenen Kosten, die dieser alleine trägt.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 89 % und die Beklagte 11 %.
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