21 S 430/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-01-25, 21 S 430/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 21 S 430/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-25
Aktenzeichen: 21 S 430/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0125.21S430.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.9.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 20 C 15983/04 - teilweise abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 23.9.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 20 C 15983/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist - wegen der Kosten - vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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