1 O 117/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-01-11, 1 O 117/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 117/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-11
Aktenzeichen: 1 O 117/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0111.1O117.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.880,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 83 % und die Beklagte 17 % zu tragen.
Von den Kosten der Streitverkündeten zu 1), 4) und 5) tragen die Klägerin 83 % und die Streitverkündeten zu 1), 4) und 5) 17 % selbst.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Für die Beklagte und die Streitverkündeten ist das Urteil wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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