6 O 403/03•Landgericht Düsseldorf, 2006-06-14, 6 O 403/03
Full text
Landgericht Düsseldorf — 6 O 403/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-14
Aktenzeichen: 6 O 403/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0614.6O403.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Vors. Richter am Landgericht als Einzelrichter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.977,97 € nebst 6,5 % Zin-sen seit dem 8. April 2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 12.334,37 € nebst 6,5 % Zin-sen aus einem Betrag in Höhe von 3.074,78 € seit dem 02.05.2002, aus weiteren 4.498,00 € seit dem 18.09.2002, aus weiteren 748,50 € seit dem 30.12.2002, aus weiteren 3.514,09 € seit dem 03.02.2003 und aus weite-ren 489,00 € seit dem 08.02.2003 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 2/3 und die Beklagte trägt 1/3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich des zuer-kannten Hauptsachebetrages der Klage ist das Urteil vorläufig vollstreck-bar.
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