Landgericht Düsseldorf, 2006-03-24, 15 O 408/03

15 O 408/03Cantonal CourtMar 24, 2006

Full text

Landgericht Düsseldorf — 15 O 408/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-24

Aktenzeichen: 15 O 408/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0324.15O408.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten zu 1), 2), 3), und 7) werden als Gesamtschuldner verur-teilt, dem Kläger 9.225,53 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus

in Höhe von 4% vom 03.05.2000 bis 14.11.2003 und

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2004,

die Beklagten zu 1) bis 3) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,

der Beklagte zu 7) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,

Y um Y gegen Übertragung von 3.000 Stück Aktien der D

BioTech International Inc., Santa Ana, Kalifornien.

  1. Die Beklagten zu 1), 2), 3), und 7) werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger weitere 4.275,25 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus

in Höhe von 4% vom 14.06.2000 bis 14.11.2003 und

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2004,

die Beklagten zu 1) bis 3) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,

der Beklagte zu 7) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,

Y um Y gegen Übertragung von 2.000 Stück Aktien der D

BioTech International Inc., Santa Ana, Kalifornien.

  1. Die Beklagten zu 1), 2), 3), 4), 5) und 7) werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger weitere 23.903,93 € zu zahlen nebst Zinsen hier-aus

in Höhe von 4% vom 12.07.2000 bis 14.11.2003 und

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2004,

die Beklagten zu 1) bis 4) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,

der Beklagte zu 5) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 17.11.2003 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 18.11.2003 bis 13.05.2004,

der Beklagte zu 7) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,

Y um Y gegen Übertragung von 10.000 Stück Aktien der D

BioTech International Inc., Santa Ana, Kalifornien.

  1. Die Beklagten zu 1), 2), 3) und 5) werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger weitere 4.519,32 € zu zahlen nebst Zinsen

in Höhe von 4% aus 7.019,32 € vom 26.09.2000 bis 07.07.2004,

in Höhe von 4% aus 4.519,32 € vom 08.07.2004 bis 14.11.2003,

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.519,32 € seit dem 18.11.2003,

die Beklagten zu 1) bis 3) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz aus 4.519,32 € vom 15.11.2003 bis 17.11.2003,

der Beklagte zu 5) in Höhe von 4% aus 4.519,32 € vom 15.11.2003 bis 17.11.2003.

  1. Die Beklagten zu 1), 2), 3), 6) und 7) werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger weitere 399.208,19 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus

in Höhe von 4% vom 21.11.2000 bis 14.11.2003 und

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2004,

die Beklagten zu 1) bis 3) in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,

der Beklagte zu 6) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 21.12.2003 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 22.12.2003 bis 13.05.2004,

der Beklagte zu 7) in Höhe von 4% vom 15.11.2003 bis 13.05.2004,

Y um Y gegen Übertragung von 200.000 Stück Aktien der D International Inc., Santa Ana, Kalifornien.

  1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten zu 1), 2), 3) und 7) mit der Annahme der unter Ziff. 1., 2., 3. und 5. genannten 215.000 Stück Aktien der D International Inc., Santa Ana, Kalifornien, in Verzug befinden.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen:

4% der Kläger,

3% die Beklagten zu 1), 2), 3) und 7) als Gesamtschuldner,

5% die Beklagten zu 1), 2), 3), 4), 5) und 7) als Gesamtschuldner,

1% die Beklagten zu 1), 2), 3) und 5) als Gesamtschuldner,

87% die Beklagten zu 1), 2), 3), 6) und 7) als Gesamtschuldner.

Der Kläger trägt 35% der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 5). Im Übrigen tragen die Beklagten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

  1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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