10 O 69/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-03-24, 10 O 69/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 69/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-24
Aktenzeichen: 10 O 69/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0324.10O69.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 5.622,96 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. De-zember 2004 Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile des Klägers an dem III D/IBV Deutschland III zur Beitrittserklärung Nummer 7703500 in Höhe von € 15.750,00 mit der Zertifikatwertpa-pier-Kennnummer 980 423 und der Zertifikatnummer 3446 vom 31. Dezember 2001 zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, mit Ausnahme derje-nigen Mehrkosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Essen entstanden sind. Diese Mehrkosten trägt der Klä-ger.
III.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig voll-streckbar.
Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise gegen ihn durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zu-gelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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