1 O 165/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-03-22, 1 O 165/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 165/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-22
Aktenzeichen: 1 O 165/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0322.1O165.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 183.289,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 17.12.2004 sowie der Beklagte zu 2) darüber hinaus weitere 129.893,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 17.12.2004 Zug um Zug gegen die Herausgabe der als Anlage zum Tenor in Kopie beigegebenen Urkunden im Original an die Beklagten (als Gesamtgläubiger) zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der Verweisung trägt die Klägerin. Die Gerichtskosten werden der Klägerin zu 16 % und den Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu 55 % auferlegt. Der Beklagte zu 2) trägt darüber hinaus weitere 29 % der Gerichtskosten.
Die Beklagten zu 1) und 2) tragen als Gesamtschuldner 48 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin, wobei der Beklagten zu 2) weitere 35 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt. Die Klägerin trägt 42 % der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2).
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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