12 O 521/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-01-18, 12 O 521/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 521/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: 12 O 521/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0118.12O521.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richer am Landgericht Dr. Wirtz als Einzelrichter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 651,80 Euro nebst Zinsen nach einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 20. Juli 2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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