4b O 519/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-01-10, 4b O 519/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 519/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 4b O 519/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0110.4B.O519.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 598,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.08.2004 sowie 9 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
II. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9 % und die Be-klagte zu 91 % zu tragen.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 30 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird nach-gelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 900 EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V. Die Berufung wird zugelassen.
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