4a O 81/05•Landgericht Düsseldorf, 2005-08-04, 4a O 81/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4a O 81/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-04
Aktenzeichen: 4a O 81/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0804.4A.O81.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird – unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt, an die Klägerin 1.402,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr seit dem 14. Januar 2005 zu zahlen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 45 %, im Übrigen der Beklagte.
III. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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