7 O 293/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-07-26, 7 O 293/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 7 O 293/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-26
Aktenzeichen: 7 O 293/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0726.7O293.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Kläger € 74.839,06 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.10.2004 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 68 % und die Beklagte zu 1) 32 %. Den Klägern werden die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 39 % und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) in vollem Umfang auferlegt. Der Beklagten zu 1) werden die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 61 % auferlegt. Im übrigen findet eine Kostenerstattung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.