32 O 141/03•Landgericht Düsseldorf, 2005-07-21, 32 O 141/03
Full text
Landgericht Düsseldorf — 32 O 141/03 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-21
Aktenzeichen: 32 O 141/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0721.32O141.03.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
-
der Klägerin Einsicht in die Geschäftsbücher, Vertragsun-terlagen, den einschlägigen Schriftwechsel und sonstige Unterlagen zu gewähren, in denen die Geschäftsab-schlüsse der Beklagten mit den Versicherungsnehmern niedergelegt sind und die zur Feststellung der Unrichtig-keit oder Unvollständigkeit des vorgelegten Buchauszuges (Anlage B 44) notwendig sind;
-
sich innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung des Teilurteils darüber zu äußern, ob die Bucheinsicht durch die Klägerin oder einen zur Verschwiegenheit verpflichtete Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchge-führt werden soll.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.