20 S 167/04•Landgericht Düsseldorf, 2005-03-18, 20 S 167/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 20 S 167/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-18
Aktenzeichen: 20 S 167/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0318.20S167.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungszivilkammer
Tenor
Die Anschlussberufung des Beklagten gegen die Drittwiderbe-klagte wird als unzulässig verworfen.
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Be-klagten gegen den Kläger werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Parteien wie folgt zu tragen:
Die Gerichtskosten sowie ihre eigenen außergerichtlichen Ko-sten tragen der Kläger zu 93 % und der Beklagte zu 7 %. Die außergerichtlichen Kosten der Drittwiderbeklagten trägt der Beklagte.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.