7 O 497/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-11-10, 7 O 497/03
Full text
Landgericht Düsseldorf — 7 O 497/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-10
Aktenzeichen: 7 O 497/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1110.7O497.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 2.200,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus € 1.000,00 seit dem 15.07.2002 und aus jeweils € 200,00 seit dem 31.07.2002, 31.08.2002. 30.09.2002, 31.10.2002, 30.11.2002 und 31.12.2002 zu zahien.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu
22 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung In Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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