Landgericht Düsseldorf, 2004-03-15, 13 O 55/02

13 O 55/02Cantonal CourtMar 15, 2004

Full text

Landgericht Düsseldorf — 13 O 55/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-15

Aktenzeichen: 13 O 55/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0315.13O55.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner

verurteilt, an den Kläger Euro 4.914, 25

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über

dem Basiszinssatz der EZB seit dem

  1. März 2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 40

% dem Kläger und zu 60 % den Beklagten

als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

zu vollstreckenden Betrages.

Die Sicherheitsleistung kann jeweils in Form

der unwiderruflichen und unbefristeten

Bürgschaft einer grossen europäischen

Bank, Volksbank oder Sparkasse erbracht

werden.

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